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10.12.2021

3G statt 2G: Regierungsfraktionen für Erleichterung bei Prüfungen und Praktika an Hochschulen

Die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN setzen sich dafür ein, dass Studierende künftig Prüfungen und praktische Ausbildungsabschnitte unter Anwendung der 3G-Regeln absolvieren können. Diese Übergangsregelung soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen ab sofort bis zum Ende des Wintersemesters gelten. Der entsprechende gemeinsame Antrag ist im Landtag eingebracht worden. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schnellstmöglich entsprechend zu ändern.        Für Hochschulen gilt seit dem 24. November die 2G-Regel für den Präsenzbetrieb, für Prüfungen derzeit 3G-Plus mit PCR-Test.



Dazu der hochschulpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Robert Brannekämper:

„Mit der 2G-Regelung schließen wir viele internationale Studierende faktisch aus. Denn sie sind häufig mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff immunisiert worden. Weil in den Praktika in Kunst, Sport, Musik und Medizin aber oft prüfungsrelevante Stoffe vermittelt werden, verlieren die Studierenden nun womöglich ein ganzes Semester, weil sie seit Ende November nicht mehr teilnehmen dürfen. Auch für diejenigen, die sich erst spät haben impfen lassen, bedeutet die 2-G-Regelung eine unnötige Härte. Wir wollen ja, dass unsere Studierenden trotz Corona ihr Studium zügig abschließen können. 3G ist hier eine praktikable Lösung. Das gilt auch für die Prüfungen, denn 3G-Plus sorgt wegen der hohen Kosten und überlasteten Labore für Ärger. Aktuell sind bereits 90 Prozent unserer Studierenden geimpft. Um jedoch auch weiterhin einen Anreiz zum Impfen zu geben, soll die Regelung nur bis zum Ende des Wintersemesters gelten.“

Dazu der hochschulpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Dr. Hubert Faltermeier:

„Uns FREIEN WÄHLERN im Bayerischen Landtag ist es ein wesentliches Anliegen, den Zugang zu akademischer Bildung und Präsenzlehre an bayerischen Hochschulen und Universitäten auch während der Corona-Pandemie weitestgehend offenzuhalten. Dies gilt insbesondere für Prüfungen sowie hochschulische Bildungsangebote, die nicht oder nur sehr eingeschränkt im Digitalformat umgesetzt werden können.

Eine Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hin zur 3G-Regelung muss aber auch von entsprechenden Abstands- und Hygienemaßnahmen begleitet werden, um die Gesundheit von Studierenden und Hochschulpersonal nicht zu gefährden. Nur auf diese Weise können wir einen sicheren Betrieb gewährleisten, Verzögerungen hinsichtlich des Studienfortschritts verhindern und Studierenden einen erfolgreichen Abschluss des begonnenen Semesters ermöglichen.“